Große Probleme mit Impfvordrängler
In Ansbach steht im Moment ein Impfarzt unter dem Verdacht, als Teil eines mobilen Impfteams das Serum bewusst gestreckt zu haben. Aus zwei Ampullen soll er je eine mehr gezogen haben. Dadurch soll er die Frau eines Kollegen mit dem Impfstoff versorgt haben. Allerdings wäre dann die Wirksamkeit der Impfung infrage gestellt.
Warum der Arzt das getan haben könnte, ist bis jetzt noch nicht geklärt. Es könnte eine Gefälligkeit unter Kollegen gewesen sein. Mittlerweile ermittelt die Ansbacher Oberstaatsanwaltschaft. Dem Bayrischen Rundfunk gegenüber erklärt der Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger, dass es üblich sei, jede Ampulle bis zur Maximalgrenze mit einer Kochsalzlösung aufzufüllen. Ein Arzt gewinnt dadurch sechs Impfdosen aus einer Ampulle. Wenn man nun aber noch eine siebte Dosis daraus zieht, muss man automatisch die Menge der Kochsalzlösung erhöhen. Dadurch wäre die Konzentration des Impfstoffes aber so stark verdünnt, dass die Impflinge keinen ausreichenden Impfschutz mehr hätten.
Für einige Senioren zu geringer Impfschutz?
Durch das mutmaßliche Vorgehen des Arztes könnten bis zu 12 Senioren keinen ausreichenden Impfschutz erhalten haben. Das Ganze soll sich in einem Seniorenheim in Wassertrüdingen zugetragen haben. Der Arzt soll für die Erst- und auch für die Zweitimpfung die Dosen illegal entnommen haben. Somit wurden zwei der Ampullen zu sehr verdünnt. Anstelle der erlaubten 12 wurden nun 14 Dosen aus einer Ampulle gezogen. Bei allen Betroffenen kann der Impfschutz nun nicht gewährleistet werden.
Es gestaltet sich außerordentlich schwierig, die Betroffenen ausfindig zu machen. Laut dem Oberstaatsanwalt wird zwar genau registriert, wer geimpft wird, aber nicht aus welcher Ampulle man die Impfung bekommt. Außerdem wurde die siebte Dosis weder bei der Erst- noch bei der Zweitimpfung registriert. Dadurch kann man keine Nachforschungen anstellen.
Schnelle Information an die Bevölkerung
Die Oberstaatsanwaltschaft ging mit den Beobachtungen eines Zeugen sehr schnell an die Öffentlichkeit. Es besteht juristisch der Verdacht der vorsätzlichen Körperverletzung. Die Bewohner des Seniorenheimes gaben ihre Zustimmung zu der Impfung unter der Voraussetzung, dass sie einen ausreichenden Impfschutz erhalten. Allerdings gibt es noch keine Vergleichsfälle, sodass die Gerichte sich hier auf juristisches Neuland begeben. Die Bevölkerung soll aber wissen, dass man bestehende Gesetze nicht eigenmächtig verändern kann.
Hohe Strafen für Impfdrängler gefordert
Die Debatte über hohe Strafen für Impfdrängler nimmt immer mehr an Fahrt auf. Obwohl sie noch nicht an der Reihe waren, ließen sich zahlreiche Menschen impfen. Polizisten, Feuerwehrleute, Bürgermeister und Landräte waren auch darunter. Die Politiker von Union und SPD fordern hohe Strafen. Es ist die Rede von bis zu 25.000€. Zukünftig könnten solche Verstöße gegen die Impfverordnung als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Die Zahl der Impfdrängler nimmt rasant zu. Jeden Tag erfährt man von neuen Fällen. Die Gesundheitsreferenten kündigen an, jeden Fall genau zu prüfen.