Beim Rückbau kerntechnischer Anlagen besteht ein Gesundheitsrisiko durch externe Strahlenbelastung. Durch die Aufnahme radioaktiver Stoffe besteht ein ebenso hohes Risiko und dadurch eine interne Strahlenbelastung.
In Deutschland sind drei Neuerkrankungsfälle von Non-Hodgkin-Lymphomen (ein bösartiger Tumor, der das Lymphgewebe befällt) bei Arbeitern, die im Rückbau beschäftigt waren, bekannt. Darüber berichtet das Zentralblatt für Arbeitsmedizin im März auf seinem Online-Portal. Strahleninduzierte Krebserkrankungen können als sogenannte stochastische Effekte auch bei bestimmungsgemäßem Betrieb auftreten.
Welche Umstände führten dazu?
Die drei Arbeiter erkrankten im Alter zwischen 46 und 52 Jahren an einem B-Zell-Lymphom. In dieser Altersgruppe sind Non-Hodgkin-Lymphomen normalerweise nur sehr selten zu erwarten. Die Patienten waren mit Abrissarbeiten u.a. in derselben ehemaligen Brennelementfabrik beschäftigt, in welcher auch Plutonium als Kernbrennstoff verarbeitet wurde.
Der Verlauf
Allgemein wird bei Lymphomen das Knochenmark als Risikoorgan angesehen. Die Literaturrecherche ergibt allerdings, dass inkorporierte Uran- und Plutoniumverbindungen sich in den Lymphknoten anreichern. Dort führen sie auf Grund der Alpha-Strahlung mit einer äußerst kurzen Reichweite zu einer lokal hohen Strahlenbelastung. In zwei Fällen wurde inkorporiertes Uran und in einem Fall inkorporiertes Plutoniumnachgewiesen. Diese Radionuklide lassen sich von außen praktisch nicht quantitativerfassen. Stuhl- und Urinanalysen waren unvollständig und lieferten keine verlässlichen Dosisabschätzungen.
Fazit
Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass die Nichtbeachtung von Plutonium sowie das gängige Stoffwechselmodell mit dem Knochenmark als Risikoorgan zu einer Unterschätzung der Strahlendosis führten. Die Ergebnisse der amtlichen Personendosimetrie können in den vorliegenden Fällen daher lediglich eine untere Grenze für die berufliche Strahlenbelastung darstellen. Diese Fallbeispiele zeigen die Bedeutung der Aufnahme radioaktiver Stäube beim Abriss von kerntechnischen Anlagen. Sie sollte daher bei der Anerkennung von Berufskrankheiten stärker in Betracht gezogen werden um weitere Non-Hodgkin-Lymphomen Fälle zu vermeiden.
Frentzel-Beyme, R., Schmitz-Feuerhake, I. & Wolff, R. Non-Hodgkin-Lymphome bei strahlenexponierten Arbeitnehmern. Zbl Arbeitsmed (2020).