Kompetenzen, Ausstattung und Personal
Die Kanzlei DR. EDER & COLL. Rechtsanwälte hat sich auf die Bereiche des Unternehmensrechts, Strafrechts und Wirtschaftsstrafrecht sowie des Steuerstrafrechts spezialisiert, sodass wir Ihnen in diesen Bereichen adäquate rechtliche Beratung bieten können.
Die Kanzlei verfügt über eine moderne technische Ausstattung (z.B. computertechnisch fortgeschrittene Hard- und Software, Zugriff auf die wichtigen juristischen Datenbanken) sowie eine gut ausgerüstete Fachbibliothek zu den Gebieten des Unternehmens-, Straf- und Wirtschaftsstrafrechts sowie Steuerstrafrechts.
Die Mitarbeiter der Kanzlei DR. EDER & COLL. Rechtsanwälte verfügen über einen hohen Ausbildungsstandard und bilden sich laufend fort. Damit soll sichergestellt werden, dass wir Sie auf hohem fachlichen Niveau mit Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und zukunftsorientierte Lösungen beraten und vertreten.
Wo unsere Kernkompetenz endet, nutzen wir die Kenntnisse und Erfahrungen von Spezialisten, mit denen wir fallbezogen kooperieren oder Sie - auf Wunsch - gerne weiterverweisen (Kooperationspartner).
Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter.
Kanzleigebäude
Trotz der modernen Ausstattung, liegen uns auch traditionelle Werte am Herzen. Dies wird insbesondere an dem Kanzleigebäude deutlich.
Dieses wurde 1929/1930 durch den Urgroßvater von Dr. Florian Eder erbaut und diente seinerzeit als Wohnhaus für die Familie. Im Keller war eine kleine Schreinerei untergebracht.
Mit der Kanzleigründung im Jahr 2011 wurde das Wohnhaus nach und nach renoviert, modernisiert und zu einer Rechtsanwaltskanzlei umgestaltet. Um auch dem Grundsatz der Umweltfreundlichkeit zu forcieren, wurde im Jahr 2014 eine moderne Pelletsheizungsanlage verbaut.
24-Std.-Notdienst
Sollten Sie sich strafprozessualen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt sehen, bewahren Sie Ruhe, machen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und rufen Sie unter der Notfallnummer 08654 / 770 18 59 an! Sie werden direkt zu Rechtsanwalt Dr. Florian Eder, LL.M. weitergeleitet!
Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen sind u.a.:
Sie dürfen seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht daran gehindert werden, dass Sie sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen (§ 137 Abs. 1 S. 1 StPO). Sollte Ihnen der Ermittlungsbeamte einen Anruf von Ihrem Telefon verweigern, so bestehen Sie darauf, dass eine telefonische Verbindung durch die Ermittlungsbeamten selbst hergestellt wird.
Allgemeines
Die Kanzlei DR. EDER & COLL. Rechtsanwälte berät speziell in den Schwerpunktbereichen des Unternehmensrechts, Straf- und Wirtschaftsstrafrechts sowie des Steuerstrafrechts. Durch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Rechtsanwalts- sowie Steuerkanzleien kann zu jeder Fragestellung ein Spezialist einbezogen oder vermittelt werden.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Bereichen wie z.B. dem Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.
Im strafrechtlichen Bereich übernimmt die DR. EDER & COLL. Rechtsanwälte gerne die
In anderen Bereichen übernimmt die DR. EDER & COLL. Rechtsanwälte gerne die
Sofern Sie glauben, Ihr Anliegen fällt nicht in eine Kategorie, scheuen Sie sich nicht mit uns in Kontakt zu treten. Wir helfen Ihnen grundsätzlich bei allen Anliegen weiter oder verweisen Sie - sofern Sie es wünschen - gerne an einen Spezialisten.