Herzlich Willkommen auf meinem Profil
Meine besondere Kompetenz liegt neben den aufgeführten Rechtsgebieten, vorallem bei der Fliegerei und dem Luftrecht.
Dabei berate und vertrete ich insbesondere Privatpiloten und Segelflieger bei Ordnungswiedrigkeiten, Problemen beim Flugzeugkauf und der Regulierung von Flugunfällen.
Durch regelmäßige Fortbildungen u.a. bei der Arbeitsgemeinschaft "Fliegender Rechtsanwälte und Steuerberater" und durch eigene Flugerfahrung als Pilot unserer Geschäftsmaschine erwerbe ich mit die hierfür die dafür notwendige Kompetenz.
Ich heiße Karsten Beinhorn. Seit 1998 bin ich Rechtsanwalt; bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht und habe mich auf Kündigungsschutz spezialisiert.
Mein Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Gern begleite ich Sie rechtlich, wenn Veränderungen in Ihrem Erwerbsleben bevorstehen. Kündigung, Aufhebungsvertrag oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sind nur die häufigsten Anlässe, um sich rechtlichen Rat zu suchen.
Meine Kanzlei ist auf das Zivilrecht und Immobilienrecht spezialisiert. Eine fundierte Beratung und kompetente Interessenvertretung mit dem Blick auf optimale Lösungsmöglichkeiten können Sie bei mir voraussetzen. Vergessen wird dabei selbstverständlich nicht der persönliche Kontakt. Immerhin wollen Sie wissen, wem Sie vertrauen.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Nils Eich befindet sich im Herzen von Krefeld Bockum in unmittelbarer Nähe zum Bockumer Platz. Kostenlose Parkmöglichkeiten sowie eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sichert Ihnen eine optimale Erreichbarkeit und kurze Wege.
Die Kanzlei Akin ist der Überzeugung, dass das von vielen Juristen gerne zitierte Sprichwort zumindest in Bezug auf Gerichte nicht zutreffen muss. Mit der Wahl des richtigen Interessenvertreters ist der Mandant vor Gericht nicht wie auf hoher See in Gottes Hand.
Mit dieser Überzeugung bietet die Kanzlei Akin Ihnen eine kompetente und zielgerichtete Beratung und Betreuung in rechtlichen Belangen an.
Die Kanzlei Akin setzt den Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung im Strafrecht
Aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit des Berufsträgers in einer überörtlichen Sozietät erhalten Sie zudem eine kompetente Rechtsberatung im Bereich des Insolvenzrechts sowie aller angrenzenden Rechtsgebiete.
Das Ziel der Kanzlei Akin ist es, nicht nur hochqualifizierte Rechtsberatung zu erbringen, sondern den Mandanten eine maßgeschneiderte und praxisorientierte Lösung oder Handlungsempfehlung zu bieten. Sowohl die Beschäftigung mit schwierigen Rechtsfragen im streitigen Verfahren als auch das Erarbeiten von konsensualen Lösungen unter allen Verfahrensbeteiligten sind Stärken der Kanzlei Akin.
Jeder Mandant wird persönlich und individuell betreut. Dabei bildet die Basis allen Erfolgs eine vertrauensvolle, offene und vom gegenseitigem Respekt geprägte Zusammenarbeit.
Es freut uns, Sie als neue Mandantin oder neuen Mandanten begrüßen zu dürfen.
Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bümlein wurde im September 2000 von Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein gegründet und erweitert durch die Übernahme von ausgewählten Mandaten aus den Referaten Familienrecht, Ausländerrecht und Strafrecht der auf Thailand spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Stahnke. Im Laufe des weiteren Kanzleiausbaus wurde die Rechtsanwaltskanzlei Bümlein um ein Zivilrechtsreferat und ein Sozialrechtsreferat erweitert. Die Kanzlei besitzt eine fundierte und langjährige internationale Ausrichtung mit den Tätigkeitsschwerpunkten Thailand, Osteuropa (Russland, Ukraine, Serbien, Kroatien), Vietnam und Afrika (südlich der Sahara). Das Sekretariat ist mit thai- und russischsprechendem Personal besetzt. Thaisprechende Mandanten werden von einer aus Thailand stammenden Mitarbeiterin betreut. Korrespondenz und Beratung sind möglich in den Sprachen Thai, Russisch, Englisch und Bulgarisch. Eine Zusammenarbeit besteht mit Kanzleien und Dienstleistern in Thailand, Russland, der Ukraine und Vietnam. Bei Bedarf arbeiten wir auch mit einem erfahrenen und kompetenten Steuerberater zusammen. Durch diese vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine effektive Interessenvertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten gewährleistet.
Als Fachanwalt frü Strafrecht biete ich bundesweit Beratug und Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Ordnungswidrigkeiten an. Gern übernehme ich auch Mandate im strafrechtlichen Revisionsverfahren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Couck
Rechtsanwalt Michael Couck
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Marion Mauer hat Ihren Sitz in Alt-Saarbrücken in unmittelbarer Nähe des Landgerichts Saarbrücken.
Sie konzentriert sich auf die rechtliche Betreuung und Vertretung insb. in den Bereichen
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht
Baurecht
Werkvertragsrecht
Verbraucherschutzrecht
Strafrecht sowie Bußgeldrecht
Hier wird Kundenservice und Verbraucherfreundlichkeit groß geschrieben. Das heißt für Sie:
-Vereinbarung eines Besprechungstermine innerhalb von höchstens drei Werktagen
-Kundenfreundliche Öffnungs- und Sprechzeiten, insb. für beruflich und / oder familiär geforderte Mandanten (Samstag-Vormittag geöffnet)
-Leiden Sie an einer körperlichen Behinderung oder hatten einen Unfall und können daher nicht in der Kanzlei vorsprechen? Rechtsanwalt Couck bespricht die Angelegenheit gerne mit Ihnen in Ihren eigenen vier Wänden!
-Für den Bereich des Verbraucherschutzrechts, insb. Anfragen wegen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen, gilt: kostenlose Erstberatung! Richten Sie Ihre Mandatsanfragen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsproblems. Auch dies erfolgt für Sie kostenlos und unverbindlich!
-Umgehende Bearbeitung Ihrer Rechtsfragen, i.d.R. innerhalb von drei Werktagen
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Essen
Arbeitsrecht
Straßenverkehrs, Verkehrsordnungswirdrigkeiten und Strafrecht
Mietrecht
Herr Rechtsanwalt Ebrahimzadeh korrespondiert mit seinen Mandanten in mehreren Sprachen;
Kurz zusammengefasst umfasst das Verkehrsrecht alle Probleme, die sich im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen und Führerschein bzw. Fahrerlaubnis ergeben. Unser Bestreben ist es, unsere Mandanten bei ihren verkehrsrechtlichen Fragestellungen und Problemen umfassend und bestmöglich zu beraten und zu unterstützen.
Das Verkehrsrecht untergliedert sich in die Bereiche Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht/Verkehrsstrafrecht und Führerscheinverwaltungsrecht.
Verkehrsstrafrecht
Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder gar Anklageschrift – unliebsame Post von einer Bußgeldstelle oder vom Amtsgericht will keiner gerne haben. Gleichwohl begehen Verkehrsteilnehmer in dem Massenphänomen „Straßenverkehr“ in einer Vielzahl von Fällen Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafrechtsvorschriften. Die Folgen reichen von Bußgeld über Punkte nach dem Mehrfachtätersystem über Fahrverbot im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Bereich bis hin zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, verbunden mit Nebenfolgen wie Entziehung der Fahrerlaubnis, im strafrechtlichen Bereich.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen als Betroffener in einer derartigen Situation die notwendige sachkundige Unterstützung und Hilfestellung zu geben und die Verhängung vorgenannter Sanktionen im besten Fall abzuwehren, oder jedenfalls abzumildern.
Verkehrszivilrecht
Ein Teil des Verkehrszivilrechts befasst sich mit den Ansprüchen der Geschädigten eines Verkehrsunfalls. Aus einem Verkehrsunfall können sich die unterschiedlichsten Schadenspositionen ergeben. „Übliche“ und bekannte Schadenspositionen sind z.B. der Fahrzeugschaden und Gutachterkosten. In Betracht kommen aber auch weniger bekannte und für den Laien kaum bezifferbare Ansprüche wie beispielsweise die Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, entgangener Gewinn oder gar Haushaltsführungsschaden. An einer Regulierung unter Beachtung des „Quotenvorrechts“ scheitern nicht nur Nichtjuristen. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter vollständig und umfassend geltend zu machen.
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist gut beraten, die Regulierung nicht der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu überlassen, sondern die Regulierung selbst in die Hand zu nehmen. Die gegnerische Haftpflicht hat die erforderlichen Gebühren für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts und eines eigenen Gutachters zu übernehmen, sofern und soweit der Geschädigte den Unfall nicht verursacht hat. Dieser Umstand ist leider kaum bekannt.
Nur durch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes, am besten unmittelbar nach dem Unfall, der gemeinsam mit dem Geschädigten die Regulierung steuert, lässt sich eine Waffengleichheit zur gegnerischen Haftpflichtversicherung herstellen. Dies gilt auch und gerade in den Fällen, in denen die Haftung nicht streitig ist, da auch in diesen Fällen das Bestreben der Haftpflichtversicherer vorhanden ist, die Regulierung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand durchzuführen. In Regulierungen, in denen der Geschädigte anwaltlich vertreten ist, werden durchschnittlich nicht unerheblich höhere Beträge von den Versicherern gezahlt.
Ein weiterer Teil des Verkehrszivilrechts umfasst sämtliche rechtliche Fragen aus den unterschiedlichen Vertragstypen, die im Zusammenhang mit einem Kfz abgeschlossen werden, beispielsweise Kaufvertrag, Finanzierung, Reparatur.
Verkehrsversicherungsrecht
Das „Verkehrsversicherungsrecht“ befasst sich mit rechtlichen Fragen zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie zur Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko). In diesen Bereich gehören beispielsweise Fallgestaltungen, in denen die eigene Versicherung keine Leistungen erbringen oder gegenüber dem Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen will. Unter diesen Teil des Verkehrsrechts fallen auch Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrsrechtschutzversicherung. Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung vom Betroffenen unterhalten wird, stellt sich in manchen Situationen die Frage, ob diese für einen bestimmten Sachverhalt eintrittspflichtig ist.
Führerscheinverwaltungsrecht
Das Führerscheinverwaltungsrecht regelt die (Neu)Erteilung sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörden. Zentraler Begriff des Fahrerlaubnisrechts ist die „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Unliebsame Post von der Fahrerlaubnisbehörde droht, wenn das Punktekonto in Flensburg anschwillt. Wird ein Punktestand von 8 Punkten erreicht, ist der Fahrerlaubnisinhaber ungeeignet im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Zur Vermeidung einer Entziehung kann die Überprüfung vorhergehender Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt sein. Ungemach seitens der Fahrerlaubnisbehörden kann beispielsweise auch dann ins Haus stehen, wenn diese von Alkohol- oder Drogenkonsum eines Fahrerlaubnisinhabers Kenntnis erlangt oder meint, dass Anhaltspunkte hierfür vorliegen, und auf dieser Grundlage Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen annimmt oder jedenfalls Maßnahmen zur Überprüfung anordnet. Wir beraten Sie zur Rechtslage, erörtern mit Ihnen mögliche und nötige Verteidigungsmaßnahmen und begleiten Sie in behördlichen Verfahren sowie in gerichtlichen Verfahren sowohl des einstweiligen („vorläufigen“) Rechtsschutzes als auch in Hauptsacheverfahren.