Das Geschäftsleben ist geprägt von manigfaltigen, steuerlichen Aspekten und das nicht nur
im Rahmen einer Finanzbuchhaltung. Unternehmensnachfolge, Unternehmenszu- und verkäufe,
Aufspaltungen, Erbsachen u.v.a. mehr, erfordern eine zielgerichtete, zuverlässige und erfolgreiche
Beratung, ohne die eine angestrebte Effizienz nicht zu realisieren wäre.
Unsere Beratung ist völlig individuell, wir nehmen uns Zeit für Sie und wir streben Lösungen an,
die nachhaltig sind und durch ein kontinuierliches, gegenseitiges Vertrauen geprägt sind.
Bei einer Kanzlei kommt es nicht unbedingt auf die Anzahl der Mitarbeiter an,
sondern auf deren Qualifizierung und welche Ergebnisse erzielt werden.
Zwischen großen Kapitalgesellschaften und einer Einzelperson herrscht ein
völlig unterschiedliches Betreuungsspektrum vor, nicht nur vom Volumen –
es sind vor allem die Themen und Aufgaben der einzelnen Rechtsformen.
Wir sind für alle Anforderungen und Herausforderungen hervorragend aufgestellt.
Für große Mandate groß genug. Für jedes Mandat individuell genug.
Und für eine zuverlässige, sichere Betreuung engagiert genug.
Ohne Abstriche. Ohne Einschränkungen.
Immobilien | Wert | Gutachten
Der Schwerpunkt unserer Sachverständigen-Tätigkeit ist die Wertermittlung für Privat- und Firmenkunden sowie für die Kreditwirtschaft und Gerichte. Wir bewerten überwiegend in der Region Ostwestfalen-Lippe - insbesondere im Kreis Minden-Lübbecke - sowie im angrenzenden Niedersachsen.
• Verkehrswertgutachten
• Beleihungswertgutachten
• Immobilienberatung
• Mietwertgutachten
• Marktwertschätzung
• Kurzgutachten
• Aufmaß/Bauzeichnung
Ein Gutachten für den Verkehrswert einer Immobilie wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes mit Rechtskraft gegenüber Dritten benötigen.
Die Rechtskraft gegenüber Dritten beinhaltet auch, dass die Verkehrswert-Gutachten "gerichtssicher" sind.
Der Sachverständige hat sämtliche, den Wert beeinflussende Umstände zu prüfen und bei der Wertermittlung zu berücksichtigen. Dazu gehören Gesetze, Richtlinien (Wertermittlungsrichtlinien) und Verordnungen (ImmoWertV).
Benötigte Unterlagen
Im Regelfall wird folgendes benötigt
• Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
• Lageplan
• Bauakte mit Bauzeichnungen und Baugenehmigung
• Flächenberechnungen (Wohnfläche, Grundfläche)
• Baulastenauskunft
• Altlastenauskunft
• Mietverträge
Objektabhängig können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollten einzelne Unterlagen nicht vorhanden sein, so können diese von uns gegen Erstattung der Auslagen angefordert werden.