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Kfz Gutachten bei Haftpflichtschäden Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls, sondern der Geschädigte sind. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer ist v...

Kfz Gutachten bei Haftpflichtschäden

Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls, sondern der Geschädigte sind.
Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer ist verpflichtet, den gesamten Schaden, der Ihnen entstanden ist, zu ersetzen.
Auch die Kosten für das Unfallgutachten ( Schadengutachten ) werden vom Verursacher bzw. dessen Versicherer übernommen.
Sie können als Geschädigter den Unfallgutachter Ihres Vertrauens mit der Erstellung des Schadensgutachtens ( Unfall Gutachten ) beauftragen.

Kfz Gutachten bei Kaskoschäden

Sollten Sie für den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verantwortlich sein, liegt ein Kaskoschaden vor.
Wird Ihr Kraftfahrzeug gestohlen oder durch Sturm, Hagel, Brand, Wild, Überschwemmung oder durch ein anderes, in Ihrer Versicherung inbegriffenes Ereignis beschädigt, handelt es sich ebenfalls um einen Kaskoschaden.
Gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
In der Regel müssen Sie (wie im Vertrag geregelt) als Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung tragen.
Zur Erstellung des Unfallgutachtens bestellt die Versicherung meist ihren eigenen Unfallgutachter. Auf Wunsch erstellen auch wir Ihnen ein Kaskogutachten. Dies sollte allerdings immer mit dem jeweiligen Versicherer abgesprochen werden, um zu klären, ob die Versicherung die Kosten zur Kfz-Gutachten Erstellung übernimmt.
Wenn Sie mit dem von der Versicherung erstellten Schadengutachten nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Sprechen Sie uns an! In den meisten Fällen reicht eine kostengünstige Überprüfung des vorhandenen Gutachtens in Verbindung mit einer Stellungnahme.

Kurzgutachten

Der Geschädigte ist schadensminderungspflichtig. Das bedeutet, dass der Geschädigte den vorhandenen Schaden nicht unwillkürlich in die Höhe treiben darf. Die Rechtsprechung sagt, dass Schäden unter einem Schaden von ca. 750,00 € incl. MwSt. mit einem Kostenvoranschlag oder einem sogenannte Kurzgutachten abgewickelt werden müssen. Wir sind gerne bereit, bei Bagatellschäden ein Kurzgutachten zu erstellen.

Kaufbegleitung

Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen und wünschen sich einen Berater, der Sie bei der Besichtigung des Fahrzeugs begleitet und Sie bei der Kaufentscheidung unterstützt? Mit dem Kfz-Sachverständiger Kavrik haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen beim Kauf eines Gebrauchtwagens beratend zur Seite stehtuer Text

Wertgutachten

Wir ermitteln den Wert klassischer Fahrzeuge mit Berücksichtigung von Marktwert, optischen und technischen Zustand, Originalität und Restaurierungen. So sind Sie auch beim Kauf oder Verkauf optimal informiert. Aber auch für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist ein Gutachten über die Originalität notwendig. Sie wollen wissen, ob Ihr Oldtimer die notwendigen Kriterien erfüllt? Vereinbaren Sie einen Termin, gerne beraten wir Sie persönlich!

Wiederaufbaugutachten

Ein Wiederaufbaugutachten soll nach einer kompletten Restaurierung den „wahren Wert“ Ihres Oldtimers dokumentieren, d.h. wir ermitteln nicht nur den Marktwert, sondern bewerten auch die Kosten für den Wiederaufbau, wie benötigte Ersatzteile, Restaurierungszeiten und der Anschaffungswert eines zu restaurierenden Oldtimers.

Leasingfahrzeugbewertung

Ihr Leasingfahrzeug steht kurz vor dem Rückgabetermin? Gerne erstellen wir für Sie ein objektives und detailliertes Zustandsprotokoll: Unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung werden eventuell vorliegende Schäden begutachtet und bewertet. Übliche Gebrauchsspuren werden von tatsächlichen Schäden abgegrenzt.

Häufig können kleine Mängel durch Einsatz eines professionellen Auto-Aufbereiters mit geringem finanziellem Aufwand beseitigt werden und so in Ihrem Interesse ein höherer Restwert erzielt werden. In diesem Fall können wir Ihnen durch entsprechende Hinweise auf die betreffenden Mängel behilflich sein.

Rechnungsprüfung

Natürlich müssen Sie nicht jede Rechnung, die Sie von Ihrer Werkstatt erhalten, von einem professionellen Kfz-Sachverständigen kontrollieren lassen. Leider kommt es allerdings immer häufiger vor, dass Rechnungen überzogen oder Reparaturen nicht sach- und fachgerecht durchgeführt werden. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, eine professionelle Rechnungsprüfung in Auftrag zu geben. Als unabhängiger und erfahrener Kfz-Gutachter schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen die Rechnung an. Im Zuge der Rechnungsprüfung vergleichen wir die aufgeführten Posten mit den erbrachten Reparaturleistungen.

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Die Vertretung von Medizingeschädigten, Kreativen und der Presse genauso wie die Vertretung von Mandanten auf dem klassischen Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts steht im Mittelpunkt der Tätigkei...

Die Vertretung von Medizingeschädigten, Kreativen und der Presse genauso wie die Vertretung von Mandanten auf dem klassischen Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Medi:res.

Rechtsanwalt Tobias Kiwitt blickt, seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahre 2008, auf eine profunde Erfahrung zurück, da er über die Jahre etwa 1.000 Mandate allein im Bereich des ärztlichen Haftungsrechts vertreten hat. Er vertritt dabei ausschließlich die Seite der Geschädigten ärztlicher Behandlungsfehler - angefangen von schwerstgeschädigten Patienten und Geburtsfehlern bis hin zur Tierarzthaftung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit liegt in der Vertretung von Geburtsschadensfällen und der Durchsetzung von Ansprüchen von schwerstgeschädigten Patienten etwa nach fehlerhaften Operationen. Rechtsanwalt Kiwitt vertritt darüber hinaus unzählige Kreative, vor allem Autoren und Journalisten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Verlagen, Agenturen und sonstigen Dritten. Dabei kommen ihm seine journalistischen Erfahrungen und Kontakte im Bereich der Kulturbranche stark zugute. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt berät Literaturagenturen und Autorenverbände.

Der Kanzleiname Medi:res entlehnt sich aus den Wortbausteinen „Medi-zinrecht", „Medi-enrecht" und „Medi-ation". Dabei ist der Name der Kanzlei Programm. Denn die Kanzlei streitet für die Sache – für Ihre Sache (res [lateinisch]: die Sache).

Schwerpunkt der Arbeit und verbindendes Kriterium der gesamten anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei ist dabei stets der Gedanke der Konfliktlösung infolge Mediation. Es wird nicht über die Köpfe der Konfliktparteien hinweg entschieden, sondern Sie nehmen persönlich Einfluss auf die Lösung des Konflikts. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt lotet für Sie im Vorfeld die Möglichkeiten einvernehmlicher Konfliktlösung stets aus und rät erst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten zu einem streitigen Verfahren.

Rechtsanwalt Kiwitt bildet sich regelmäßig nach Absolvierung der jeweiligen theoretischen Fachanwaltslehrgänge in den für den nach der Fachanwaltsordnung vorgesehenen Fortbildungen im Medizinrecht sowie im Urheber- und Medienrecht weiter und verfügt somit in diesen beiden Bereichen über überdurchschnittliches Wissen.

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