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Notar Berlin

Notare Berlin – das steckt hinter der Berufsbezeichnung

Der Notar spielt nicht nur in Sachen Erbrecht eine essenzielle Rolle. Auch in Sachen Immobilienkauf, Beurkundungen, Beglaubigungen und vieles mehr werden Sie früher oder später auf die Dienste eines Notars angewiesen sein. In folgendem Artikel wollen wir kurz und bündig auf die Berufsbezeichnung „Notar“ eingehen, wie viele es davon in Berlin gibt, wie sich die Kosten zusammensetzen, vor allem aber, was der Notar genau macht und was seine Pflichten sind.

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Notare in Berlin – welche Aufgaben haben die Juristen

In Berlin gibt es laut Statistik etwa 659 Notare (Stand 2021). Als Volljuristen stehen Ihnen diese Notare und Notarinnen überall im Stadtgebiet Berlin mit Rat und Tat zur Seite. Die Aufgaben der Notare in Berlin bestehen darin, Ihr rechtliches Anliegen richtig zu erfassen, um Probleme mit den Behörden und dem Gesetz zu vermeiden. Notare achten hierbei stets darauf, Ihr Anliegen individuell zu gestalten und in einer rechtssicheren Form zu verfassen.
Eine persönliche Beratung, die individuelle Vertragsgestaltung und eine zügige Vertragsabwicklung gehören hierbei in Berlin selbstverständlich dazu.

Notare sowohl in Berlin als auch sonst wo in Deutschland sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, die dazu verpflichtet sind, eine unparteiische Haltung einzunehmen. 
Darüber hinaus ist ein Notar stets dazu verpflichtet, alle Beteiligten eines Rechtsgeschäftes über dessen Inhalte in Kenntnis zu setzen und sie über ihre Pflichten zu belehren. Somit wird garantiert, dass der Entschluss der Vertragspartner in folgenreichen Rechtsangelegenheiten eindeutig nach deren Anliegen niedergelegt wird.

Darüber hinaus übernimmt Ihr Notar in Berlin folgende Aufgaben:

  • Beurkundung von Rechtsgeschäften des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts in Berlin
  • Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften in Berlin
  • Durchführung freiwilliger Versteigerungen in Berlin
  • Vermittlung bei Nachlassauseinandersetzungen in Berlin
  • Verwahren von Wertpapieren und Wertgegenständen in Berlin

Notare in Berlin – der Unterschied zwischen einer notariellen Beurkundung und einer notariellen Beglaubigung

Die Bürokratie in Berlin bietet jedoch Grund zur Vorsicht. Denn es gibt Unterschiede zwischen einer notariellen Beurkundung und einer notariellen Beglaubigung. So überprüft Ihr Notar in Berlin bei einer notariellen Beurkundung den gesamten Inhalt Ihres Dokumentes und liest die Niederschrift allen beteiligten Personen laut vor. Auch hier ist der Notar verpflichtet, Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Somit umfasst eine notarielle Beurkundung eine fachkundige und unabhängige Beratung aller beteiligten Personen. Ziel ist somit vor allem juristisch unerfahrenen Personen die Tragweite einer solchen Vereinbarung zu vermitteln. Kommt ein Notar dieser Verpflichtung in Berlin nicht nach, haftet er selbst für diesen Fehler.

Die notarielle Beglaubigung hingegen bestätigt ausschließlich die Echtheit einer Unterschrift und der Kopie. Der Inhalt dieses unterschriebenen Dokumentes wird dabei nicht notariell geprüft.

Notare in Berlin – die Kosten

„Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Notarkasse erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung, falls erforderlich.“

Die Kosten, welche entstehen, werden in Berlin gemäß der Gebührenordnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dieses Gesetz hält fest, welche Kosten für welche Vorgänge gelten. Beim Immobilienkauf oder -verkauf beispielsweise setzen sich die Kosten aus dem Wert der jeweiligen Immobilie und den verschiedenen Vorgängen zusammen. Die Beurkundung eines solchen Vertrages beansprucht in etwa 1,5 % des Kaufpreises einer Immobilie in Berlin. Weitere 0,5 % fallen anschließend für die Eintragung in das Grundbuch Berlins an.

Die notarielle Beglaubigung hingegen bestätigt ausschließlich die Echtheit einer Unterschrift und der Kopie. Der Inhalt dieses unterschriebenen Dokumentes wird dabei nicht notariell geprüft.

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