Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Die Berechtigung zur Führung des Fachanwaltstitels richtet sich nach der Fachanwaltsordnung (FAO) und setzt das Bestehen eines Fachanwaltskurses über 120 Zeitstunden mit drei bestandenen fünfstündigen Klausuren sowie das Nachweisen von besonderen praktischen Erfahrungen voraus.
Im Strafrecht sind dies 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor Antragstellung des Fachanwaltstitels; im Urheber- und Medienrecht 80 Fälle aus den Bereichen des § 14j Nr. 1 bis 6 FAO, wovon mindestens 20 Fälle gerichtliche Verfahren sein müssen.
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrechtsowie Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Jährlich sind pro Fachanwaltstitel Fortbildungsmaßnahmen bei einem zertifizierten Anbieter mit einem Stundenvolumen von mindesten 15 Stunden erforderlich; ein fehlender Nachweis führt zur Aberkennung des Fachanwaltstitels durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.
In der Kanzlei werden Fragen des allgemeinen Zivil-, Verwaltungs- und Sozialrechts bearbeitet, sowie Verteidigungen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren übernommen. Das fachliche Hauptarbeitsgebiet der Kanzlei liegt jedoch im Medizinrecht.
Das Medizinrecht umfasst weite Problemfelder, die im Bereich der medizinischen Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und nichtärztliche Behandler auftreten können. So umfasst es u.a. die Fragen des Zugangs zum Arztberuf und das ärztliche Berufsrecht.
Einen Schwerpunkt des Medizinrechts bildet ferner das zivil- und strafrechtliche Arzthaftungsrecht. Hier finden sich die häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Behandlern, wenn es um die Frage geht, ob die durchgeführte medizinsche Behandlung dem fachärztlichen Standard entspricht oder ob es hierbei zu Behandlungsfehlern gekommen ist.
Von großer Bedeutung ist auch die Frage der Finanzierung medizinischer Behandlungen. Die ärztliche Abrechnung kann hierbei ebenso problematisch sein, wie die Frage der Kostenübernahme durch den Krankenversicherer.
Schließlich werden auch Fragen der Arznei- und Hilfsmittelversorgung, sowie der Versorgungsauftrag und die Rechtsbeziehungen bei Krankenhausbehandlungen durch das Medizinrecht beantwortet.
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