Individuell und erfolgsorientiert.
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen in ausgewählten Rechtsgebieten, beratend, außergerichtlich wie vor den deutschen Gerichten.
Viele Mandatsverhältnisse sind über Jahre hinweg in vertrauensvoller, enger Zusammenarbeit zu bewährten Beziehungen gewachsen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Mandatsbeendigung sind wir Ihr zuverlässiger Partner, kreativer und strategischer Ratgeber.
Wir sind regional verwurzelt, bei Bedarf auch bundesweit tätig.
Wir freuen uns, dass Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf dem Profil der Anwaltskanzlei Lengtat.
Die Kanzlei ist vorrangig auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Schwerpunktmäßig befassen wir uns mit folgenden Themenbereichen:
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unsere Leistungen reichen von der Beratung bei der Erstellung oder Änderung vertraglicher Vereinbarungen über die außergerichtliche Konfliktbewältigung bis hin zur arbeitsgerichtlichen Vetretung. Die Kernpunkte dieses Geschäftsfeldes sind:
Mietrecht
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Mieter als auch Vermieter. Wir sind dabei sowohl im gewerblichen als auch im Wohnraummietrecht tätig. Unter anderem umfasst unser Angebot:
Verkehrsrecht
Wir bearbeiten sowohl die zivil- und strafrechtliche Komponente dieses Rechtsgebietes. Unsere hauptsächlichen Tätigkeiten beinhalten u.a.:
Darüber hinaus werden wir auch in sonstigen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl beratend als auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen bzw. der Rechtsverteidigung gegen unzutreffende Ansprüche bzw. Behauptungen betraut. Zu unseren regelmäßigen Aufgaben gehört insbesondere die Forderungsbeitreibung von der außergerichtlichen Verständigung bis hin zur Durchsetzung im Zwangsvollstreckungsverfahren bzw. der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
In sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten übernehmen wir Mandate, sofern die von uns regelmäßig betroffenen Rechtsgebiete zumindest tangiert werden. Die Übernahme der Rechtsverteidigung im Strafverfahren wird im Einzelfall in Abhängigkeit vom konkreten Schuldvorwurf geprüft.
Generell haben wir es uns zum Arbeitsmaxime gemacht, zunächst im Rahmen eines mandatseinleitenden Gesprächs zu klären, ob eine sachgerechte Mantandsübernahme möglich ist. Kann dies nicht erfolgen, weil ein Fachgebiet betroffen ist, auf dem wir nicht tätig sind, sind wir bei der Vermittlung eines geeigneten Kollegen behilflich. Kosten entstehen erst bei tatsächlicher Beauftragung.