Ich begutachte bei Haftpflichschäden
Brillen, Kontaktlinsen, optische Geräte und Hörgeräte
Leistungsangebot
Anforderung der beschädigten Brille/ fehlender Unterlagen beim AST mit frankiertem Rückumschlag sowie Versandetui
Prüfung der Übereinstimmung der Brille mit der Ursprungsrechnung
Plausibilitätskontrolle des Schadenhergangs
Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit durch Wirkungsänderungen
Zeitwertermittlung nach § 249 BGB in Abhängigkeit von Alter, Wirkungsänderung sowie Zustand nach körperlicher Begutachtung der beschädigten Brille.
Archivierung der beschädigten Brille 6 Monate in unserem Archiv.
Rücksendung bei Reparaturmöglichkeit oder auf Wunsch des AST
Recherche bei Agenturen und/oder Augenoptikern bei fehlenden Unterlagen
Entsorgung der Brille 6 Monate nach Gutachtenerstellung sowie Vernichtung der Unterlagen gemäß BDSG
Meine durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt z. Zt. nur 2,2 Tage
Gutachten
Sie erhalten ein Gutachten mit körperlichen Begutachtung der beschädigten Brille (3 Seiten ohne Deckblatt).
Gutachten n. Aktenlage
Sie erhalten ein Gutachten per mail ohne körperliche Begutachtung der beschädigten Brille, da diese nach Entsorgung nicht mehr vorgelegt werden kann.
In diesem Fall erhalten Sie ein Gutachten ohne Zeitwertberechnung mit den entsprechenden Urteilen, das es Ihnen erlaubt, die Forderungen abzulehnen (dann nur Seite 1 des Gutachtens verwenden) sowie einen Nachtrag mit Zeitwertberechnung nach
Kurzgutachten
Sie erhalten ein Kurzgutachten (1 Seite) per mail mit Entsorgung der beschädigten Brille wenn „alles stimmt“ und aufgrund des nachgewiesenen geringen Alters der Brille von einem Zeitwert auszugehen ist, der annähernd dem Neuwert entspricht und somit die Summe des Zeitwertes und der Kosten eines formellen Gutachtens höher wären als wenn Sie aus Kulanzgründen den Neuwert erstatten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Fratton & Fratton aus Olching berät und vertritt kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie Privatpersonen seit Jahrzehnten umfassend und sehr erfolgreich in verschiedensten Rechtsbereichen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Dabei ist der Service für unsere Mandanten unser großes Anliegen.Unser Anspruch ist deshalb, neben einer höchstqualitativen Rechtsberatung
- kurzfristige Termine noch am selben oder aber spätestens am nächsten Tag zu ermöglichen,
- auf Wunsch auch Vor-Ort-Termine unserer Anwälte bei unseren Mandanten wahrzunehmen,
- stets persönlich oder telefonisch erreichbar zu sein,
- Rückrufe noch am selben Tag zu tätigen sowie
- unseren Mandanten die Zeit zur Verfügung zu stellen, bis sämtliche offenen Fragen geklärt sind.
van den Hoevel LAW is a one-man-show with a wide network of experts, colleagues, friends and others so that any client experiences a seamless and always professional feedback.
I'm specialized in supporting companies and individuals especially on contract law, especially in the fields of IT and new technologies.
Ich biete Ihnen
Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Versicherungsgutachten zu Fragen des Strahlenschutzes und der Medizinphysik
Beratende Tätigkeit als Medizinphysik-Experte in Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
Beratung und Qualitätssicherung in der Medizin beim Einsatz von Strahlung
Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von ionisierender Strahlung und Laserstrahlung
Dosisabschätzung bei Strahlenexpositionen, ggf. Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung, Erstellung von Gutachten nach Strahlenexposition [Deutschland: speziell bei Berufskrankheit durch ionisierende Strahlung (BK 2402) ]
Radioaktivitätsmessungen, Messungen elektromagnetischer Felder, Radonmessungen auf Anfrage
Bauen Sie auf unsere Erfahrung!
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk, als EU-zertifizierter Sachverständiger für Tischlerarbeiten sowie Holzbau und Schimmelpilzschäden, als Versicherungssachverständiger für Sturm, Hagel, Leitungswasser und Anprallschäden, als Prüfer und Auditor für das Institut für Fenstertechnik „ift“ Rosenheim sowie als Gebäudeenergieberater und Baubiologe ist Herr Thomas Volmer Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus.
Das breite Spektrum seiner Tätigkeiten umfasst zudem sämtliche Tischlerarbeiten, wie speziell Fenster und Türen aller Rahmenmaterialien, die Gebäude-Energieberatung, energetische Sanierung, Lüftungsplanung, Schimmelpilz-Begutachtung, Bauphysik und sämtliche Sparten der Baubiologie. Diese Bereiche beinhalten identische Problemfelder, die es ganzheitlich und intelligent zu lösen gilt.
Durch stetige zielgerichtete Weiterbildung verknüpft Herr Volmer neue und alte Geschäftsfelder, um Ihnen fachkundig und in kurzer Zeit helfen zu können.
Bei Fragen zu seinen Leistungen und Kompetenzen steht er und sein Team Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wir stellen uns vor
Wir sind Ihr gewerbeübergreifendes oder auch interdisziplinär genanntes Sachverständigenbüro. Die von uns abgedeckten Arbeitsfelder finden Ihren Ursprung bei Fenstern, Türen, Wintergärten und Fassaden. Alle weiter abgedeckten Themenfelder haben aber direkt oder indirekt auch mit diesen Bauteilen zu tun und wir sind hier Ansprechpartner aus der Praxis!
Unser Ziel ist es, Gebäudeschäden objektiv und frühzeitig zu erkennen und zu beheben und so Ihre Lebens- und Wohnqualität zu verbessern. Wir arbeiten stets lösungsorientiert und klären Sie gern über Methoden zur Vorbeugung und Problemlösung auf. Sparen Sie Ärger und Kosten und lassen Sie Ihr Zuhause von uns überprüfen!
Sollten Sie Fragen zu unserer Tätigkeit haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern telefonisch sowie persönlich vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Bestellung und die Personenzertifizierung ausschließlich Herrn Thomas Volmer zuzuordnen sind.
Thomas Volmer
von der HWK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk
Durch Europäische Zertifizierungsstelle EURAS CERT (European Association of Certificated and Qualified Experts) nach DIN EN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger – Fachgebiet Tischlerhandwerk, Schwerpunkte: Fenstern, Türen, Toren, Wintergärten, Tischlerarbeiten und Holzbau, Treppen, Parkett, Innenausbau, Möbel sowie Schimmelpilz und Feuchtebelastungen in Innenräumen
Sachverständiger für die Erkennung, Sanierung und Bewertung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen (TÜV)
Tischlermeister, Betriebswirt HWK
Gebäudeenergieberater HWK
Baubiologe IBN
Auditor/Güteprüfer Institut für Fenstertechnik ift Rosenheim
Prüfingenieur, Referent und Sachverständiger beim ift Rosenheim
Sachverständiger/Regulierer faircheck Schadenservice
Unsere Leistungen im Überblick:
Ausstellung von Gutachten (Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Versicherungsgutachten)
Mediation
Baubiologische Beratung IBN
Koordination von Blower Door-Messungen, Bauthermographie
Baubegleitung / Bauberatung
Bauphysikalische Berechnungen (Wärme, Feuchte, Schall)
Detaillierte Wärmebrückenberechnung und Gleichwertigkeitsnachweise nach DIN 4108 BB 2
Lüftungsplanung und Projektierung nach DIN 1946-6
Überprüfung der mandatierten Eigenschaften (CE-Kennzeichnung) bei Fenstern und Türen
Beratung, Consulting, Prüfung, Überwachung, WPK, Schulung, und vieles mehr
Sachverständigenbüro Kail
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmel- und Bauschadenbewertung
IQ Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
Ich bin Ihr Partner für Gutachten und Sachverstand im Bereich Schimmel-, Bau-/ Gebäude- und Versicherungsschäden rund ums Gebäude, sowie für den gesamten Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks.
Versicherungsschäden im Sachschadenbereich sein mein Spezialgebiet.
Haben Sie ein Schimmelproblem, einen Streitfall mit einem Handwerker / Handwerkskunden, Streit mit dem Mieter / Vermieter oder Probleme mit Ihrem Versicherer?
Dann sind Sie bei mir genau richtig.
Zu meinen Aufgabengebieten gehören unter Anderem folgende Problemfälle:
#Schimmelschäden, #Wasserschäden, #Sturmschäden, #Schäden an Hausfassaden, #Schäden an Decken, Wänden und Fußböden, #die Überprüfung der Dienstleistung Ihres Handwerkers, #Gutachten bei Wohnungsübergabe, #Hafpflichttschäden im Sachschadenbereich #Brandschäden, #Leitungswasserschäden...
Immobilien | Wert | Gutachten
Der Schwerpunkt unserer Sachverständigen-Tätigkeit ist die Wertermittlung für Privat- und Firmenkunden sowie für die Kreditwirtschaft und Gerichte. Wir bewerten überwiegend in der Region Ostwestfalen-Lippe - insbesondere im Kreis Minden-Lübbecke - sowie im angrenzenden Niedersachsen.
• Verkehrswertgutachten
• Beleihungswertgutachten
• Immobilienberatung
• Mietwertgutachten
• Marktwertschätzung
• Kurzgutachten
• Aufmaß/Bauzeichnung
Ein Gutachten für den Verkehrswert einer Immobilie wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes mit Rechtskraft gegenüber Dritten benötigen.
Die Rechtskraft gegenüber Dritten beinhaltet auch, dass die Verkehrswert-Gutachten "gerichtssicher" sind.
Der Sachverständige hat sämtliche, den Wert beeinflussende Umstände zu prüfen und bei der Wertermittlung zu berücksichtigen. Dazu gehören Gesetze, Richtlinien (Wertermittlungsrichtlinien) und Verordnungen (ImmoWertV).
Benötigte Unterlagen
Im Regelfall wird folgendes benötigt
• Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
• Lageplan
• Bauakte mit Bauzeichnungen und Baugenehmigung
• Flächenberechnungen (Wohnfläche, Grundfläche)
• Baulastenauskunft
• Altlastenauskunft
• Mietverträge
Objektabhängig können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollten einzelne Unterlagen nicht vorhanden sein, so können diese von uns gegen Erstattung der Auslagen angefordert werden.
Ich vertrete Sie engagiert, kompetent und diskret in meinen Schwerpunktbereichen Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.
Willkommen bei der Anwaltskanzlei Ingo Filippi
Ich übernehme Ihre Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen. Das Ziel ist, ein möglichst positives Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, dass Ihre Belange von Staatsanwaltschaft und Gericht berücksichtigt werden.
Sollten Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sein, setze ich Ihre Opferrechte im Wege der Nebenklage und der Zeugenbeistandschaft durch. Ich stelle die notwendigen Anträge für Sie, begleite Sie zu den Gerichtsterminen und schirme Sie gegen unangemessene Fragen der Verteidiger ab.
Im zivilrechtlichen Bereich verhandle ich zunächst mit der Gegenseite um eine vernünftige außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, klage ich Ihre Ansprüche vor Gericht ein und weise unberechtigte Forderungen zurück. Ich betreibe die Zwangsvollstreckung für Sie um Ihre Ansprüche zu sichern und durchzusetzen.
Im Falle eines Verkehrsunfalls sorge ich dafür, dass Ihr Schaden schnell und vollständig von der gegnerischen Versicherung reguliert wird.
Ich biete Rechtsberatung in deutscher und in rumänischer Sprache.
In unserer Bürogemeinschaft sind nun drei weitere Rechtsanwälte tätig. Zusammen finden wir für annähernd jedes juristische Problem eine vernünftige Lösung.
Bitte vereibaren Sie einen Termin um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Rechtsgebiete
Die Mehrzahl meiner Mandate betreffen zwei der insgesamt vier Bereiche der deutschen Rechtsordnung: Das Strafrecht und das Zivilrecht. (Die beiden anderen Bereiche sind das Verfassungsrecht und das Öffentliche Recht)
Sehr vereinfacht gesagt, handelt es sich bei dem Strafrecht um Gesetze, welche bestimmte Verhaltensweisen verbieten und mit Strafe bedrohen. Verstößt ein Bürger gegen eines dieser Verbote geht der Staat in Gestalt der Staatsanwaltschaft direkt gegen ihn vor. In diesem Bereich verteidige ich meine Mandanten gegen die Staatsmacht und setze die Rechte der Opfer durch.
Im Bereich des Zivilrechts regeln die Gesetze die Beziehungen zwischen privaten Parteien; d.h. zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Im Streitfall nimmt der Staat eine neutrale Position ein und entscheidet dann, wenn die Parteien sich nicht einigen können. Entsprechend der Vielfalt der Beziehungen zwischen den Bürgern ist dieses Rechtgebiet in zahlreiche Teilbereiche gegliedert. Davon beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht, dem Mietrecht und dem Schuldrecht.
Ein weiterer meiner Interessenschwerpunkte ist das Verkehrsrecht. Es betrifft sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr betreffen das Strafrecht während Schäden im Straßenverkehr das Zivilrecht betreffen.
KOMPETENZ IN STRAF- UND BUßGELDSACHEN
Von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2002 an habe ich
mich auf die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen spezialisiert.
Als Partner der Kanzlei Ferner & Kollegen war ich mit Fällen aus allen
Bereichen des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts befasst.
Die Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf führt oft zu
einer gewissen Panik, in der der Betroffene ein Verhalten zeigt oder
Dinge äußert, die sich später im Verfahren negativ für ihn aus wirken
können. Daher ist es besonders wichtig, so rasch wie möglich einen kompetenten Verteidiger zu kontaktieren.
Bußgelder wegen Verkehrsverstößen sind ärgerlich, können aber auch schwerwiegende Folgen haben. Nutzen Sie etwaige Verteidigungs-möglichkeiten, indem Sie mich die Sache prüfen lassen.
Opfer einer Straftat zu sein, ist bereits schlimm genug – werden Sie nicht
auch noch Opfer eines Justizverfahrens ohne angemessene Vertretung.
Ich kenne die Situation, in der Sie sich befinden, aus Hunderten von
Fällen, in denen ich verteidigt und beraten habe. Meine Aufgabe ist es,
Ihnen schnell zu helfen, Sie engagiert zu verteidigen und Ihre Rechte angemessen zur Geltung zu bringen.
KONTAKTIEREN SIE MICH
• bei jedem Zusammentreffen mit der Polizei, bei dem Ihnen ein
Vorwurf gemacht wird
• bei Ladungen zu Vernehmungen als Zeuge oder Beschuldigter
• bei Hausdurchsuchungen und Verhaftungen
• bei Erhalt eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift, eines
Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheids
• bei einer Verurteilung, mit der Sie nicht einverstanden sind
• bei drohendem Bewährungswiderruf oder Ladung zum Strafantritt
• bei Vollzug von Freiheitsstrafe oder Unterbringung in psychiatrischem
Krankenhaus, Entziehungsanstalt oder Sicherungsverwahrung
• bei dem Bedürfnis, als Opfer in einem Strafverfahren angemessen
vertreten zu werden
BESONDERE SCHWERPUNKTE MEINER TÄTIGKEIT SIND:
• Beratung und Verteidigung in Sexualstrafsachen
• Fortlaufende strategische Beratung im Strafvollzug, Vorbereitung und
Beantragung vorzeitiger Entlassung, Anträge auf gerichtliche Entscheidung
gegen Maßnahmen der Anstalt
• Fortlaufende Betreuung und strategische Beratung im Maßregelvollzug
(Psychiatrisches Krankenhaus, Entziehungsanstalt, Sicherungsverwahrung),
Verteidigung im Anhörungsverfahren vor der Strafvollstreckungskammer