ARBEITSRECHT
Rechtsanwalt Dr. Junck berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen oder aber der Gestaltung von Arbeits- und sonstigen Dienstverträgen.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen betreffen Arbeitnehmer nicht selten in ihrer Existenz. Entscheidungen müssen daher zügig und unter Berücksichtigung aller hierdurch hervorgerufenen Folgewirkungen getroffen werden. Für Unternehmen sind falsche arbeitsrechtliche Weichenstellungen zwangsläufig mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Daher gilt es nicht erst beim Auftreten von Konflikten, sondern bereits zuvor Schwachstellen zu erkennen, diese zu beseitigen und auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Antworten zu finden. Gemeinsam mit seinen Mandanten erarbeitet Rechtsanwalt Dr. Junck pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und hilft dabei, diese effektiv umzusetzen.
GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschaftern steht Rechtsanwalt Dr. Junck bei der Gründung, Umgestaltung, Liquidation bis hin zu einer drohenden Insolvenz der Gesellschaft mit juristischem Rat zur Seite. Kommt es zu Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft, berät er die Gesellschaftsorgane und Gesellschafter, leistet Unterstützung bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und verhilft seinen Mandanten zur Durchsetzung oder Abwehr dort getroffener Maßnahmen.
Geht es um den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen ist eine umfassende Beratung ohne solide Kenntnisse des Arbeits- und Gesellschaftsrechts häufig kaum möglich. Rechtsanwalt Dr. Junck hilft Ihnen, Verträge nach dem Prinzip des sichersten Weges zu gestalten und hierbei vorhandene Regelungsspielräume auszunutzen.
Die Tätigkeit in der Geschäftsleitung, sei es als Geschäftsführer einer GmbH, sei es als Vorstand einer AG, ist zudem mit vielfältigen straf- und steuerrechtlichen Haftungsrisiken verbunden. Immer öfter werden Organmitglieder von Kapitalgesellschaften persönlich für Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht und für Schäden in Anspruch genommen. Rechtsanwalt Dr. Junck hilft dabei, mögliche Haftungsrisiken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Hat sich das Haftungsrisiko bereits verwirklicht, unterstützt er seine Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.