ARBEITSRECHT
Rechtsanwalt Dr. Junck berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen oder aber der Gestaltung von Arbeits- und sonstigen Dienstverträgen.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen betreffen Arbeitnehmer nicht selten in ihrer Existenz. Entscheidungen müssen daher zügig und unter Berücksichtigung aller hierdurch hervorgerufenen Folgewirkungen getroffen werden. Für Unternehmen sind falsche arbeitsrechtliche Weichenstellungen zwangsläufig mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Daher gilt es nicht erst beim Auftreten von Konflikten, sondern bereits zuvor Schwachstellen zu erkennen, diese zu beseitigen und auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Antworten zu finden. Gemeinsam mit seinen Mandanten erarbeitet Rechtsanwalt Dr. Junck pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und hilft dabei, diese effektiv umzusetzen.
GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschaftern steht Rechtsanwalt Dr. Junck bei der Gründung, Umgestaltung, Liquidation bis hin zu einer drohenden Insolvenz der Gesellschaft mit juristischem Rat zur Seite. Kommt es zu Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft, berät er die Gesellschaftsorgane und Gesellschafter, leistet Unterstützung bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und verhilft seinen Mandanten zur Durchsetzung oder Abwehr dort getroffener Maßnahmen.
Geht es um den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen ist eine umfassende Beratung ohne solide Kenntnisse des Arbeits- und Gesellschaftsrechts häufig kaum möglich. Rechtsanwalt Dr. Junck hilft Ihnen, Verträge nach dem Prinzip des sichersten Weges zu gestalten und hierbei vorhandene Regelungsspielräume auszunutzen.
Die Tätigkeit in der Geschäftsleitung, sei es als Geschäftsführer einer GmbH, sei es als Vorstand einer AG, ist zudem mit vielfältigen straf- und steuerrechtlichen Haftungsrisiken verbunden. Immer öfter werden Organmitglieder von Kapitalgesellschaften persönlich für Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht und für Schäden in Anspruch genommen. Rechtsanwalt Dr. Junck hilft dabei, mögliche Haftungsrisiken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Hat sich das Haftungsrisiko bereits verwirklicht, unterstützt er seine Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Wir setzen uns für Sie ein –
die Rechtsanwälte Weimann & Meyer
Seit fast 15 Jahren vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind folgende Rechtsgebiete:
Familienrecht und Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Trennungs-, Scheidungs- sowie Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Testamentenund Vorsorgevollmachten sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel bei der Geltendmachung von Erb- oder Pflichtteilsrechten.
Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren
Bei Verkehrsunfällen sorgen wir für eine zügige und umfassende Regulierung der entstandenen Schäden durch die gegnerische Versicherung. Bei Körperverletzungen machen wir ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie geltend. Wir vertreten Sie auch gerne in Bußgeldverfahren, insbesondere bei einem drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug (MPU).
Strafrecht und Jugendstrafrecht
Bei Konflikten mit Strafgesetzen stehen wir Ihnen – auch als Pflichtverteidiger – vor Gericht bei. Herr Rechtsanwalt Meyer – als Fachanwalt für Strafrecht – unterstützt Sie bei polizeilichen Ladungen, Ermittlungsverfahren, staatsanwaltschaftlichen Anklagen, Straf- oder Haftbefehlen, unter anderem bei Körperverletzungsdelikten, Wirtschaftsstraftaten wie Betrug, Steuerhinterziehung, Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht, Sexualstraftaten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Opferschutz und Opferrecht
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, macht Herr Rechtsanwalt Meyer Ihre Rechte als Verletzter geltend, verhilft Ihnen zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld und begleitet Sie im Nebenklageverfahren gegen den Täter. Bei erheblichen Verletzungsfolgen besteht die Möglichkeit, Herrn Rechtsanwalt Meyer als Beistand zu bestellen.
Arbeitsrecht, Mietrecht, Gewerbemietrecht, Inkassoangelegenheiten
Wir beraten und vertreten Sie ebenfalls gerne in arbeitsrechtlichen sowie mietrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Abmahnungen oder Kündigungen. Bei offenen Forderungen betreiben wir für Sie das Mahnverfahren – wenn nötig bis zur Zwangsvollstreckung.
Bitte kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
24-Stunden-Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung: 0177 7402199