Ich begutachte bei Haftpflichschäden
Brillen, Kontaktlinsen, optische Geräte und Hörgeräte
Leistungsangebot
Anforderung der beschädigten Brille/ fehlender Unterlagen beim AST mit frankiertem Rückumschlag sowie Versandetui
Prüfung der Übereinstimmung der Brille mit der Ursprungsrechnung
Plausibilitätskontrolle des Schadenhergangs
Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit durch Wirkungsänderungen
Zeitwertermittlung nach § 249 BGB in Abhängigkeit von Alter, Wirkungsänderung sowie Zustand nach körperlicher Begutachtung der beschädigten Brille.
Archivierung der beschädigten Brille 6 Monate in unserem Archiv.
Rücksendung bei Reparaturmöglichkeit oder auf Wunsch des AST
Recherche bei Agenturen und/oder Augenoptikern bei fehlenden Unterlagen
Entsorgung der Brille 6 Monate nach Gutachtenerstellung sowie Vernichtung der Unterlagen gemäß BDSG
Meine durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt z. Zt. nur 2,2 Tage
Gutachten
Sie erhalten ein Gutachten mit körperlichen Begutachtung der beschädigten Brille (3 Seiten ohne Deckblatt).
Gutachten n. Aktenlage
Sie erhalten ein Gutachten per mail ohne körperliche Begutachtung der beschädigten Brille, da diese nach Entsorgung nicht mehr vorgelegt werden kann.
In diesem Fall erhalten Sie ein Gutachten ohne Zeitwertberechnung mit den entsprechenden Urteilen, das es Ihnen erlaubt, die Forderungen abzulehnen (dann nur Seite 1 des Gutachtens verwenden) sowie einen Nachtrag mit Zeitwertberechnung nach
Kurzgutachten
Sie erhalten ein Kurzgutachten (1 Seite) per mail mit Entsorgung der beschädigten Brille wenn „alles stimmt“ und aufgrund des nachgewiesenen geringen Alters der Brille von einem Zeitwert auszugehen ist, der annähernd dem Neuwert entspricht und somit die Summe des Zeitwertes und der Kosten eines formellen Gutachtens höher wären als wenn Sie aus Kulanzgründen den Neuwert erstatten.