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Die Vertretung von Medizingeschädigten, Kreativen und der Presse genauso wie die Vertretung von Mandanten auf dem klassischen Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Medi:res.
Rechtsanwalt Tobias Kiwitt blickt, seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahre 2008, auf eine profunde Erfahrung zurück, da er über die Jahre etwa 1.000 Mandate allein im Bereich des ärztlichen Haftungsrechts vertreten hat. Er vertritt dabei ausschließlich die Seite der Geschädigten ärztlicher Behandlungsfehler - angefangen von schwerstgeschädigten Patienten und Geburtsfehlern bis hin zur Tierarzthaftung.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit liegt in der Vertretung von Geburtsschadensfällen und der Durchsetzung von Ansprüchen von schwerstgeschädigten Patienten etwa nach fehlerhaften Operationen. Rechtsanwalt Kiwitt vertritt darüber hinaus unzählige Kreative, vor allem Autoren und Journalisten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Verlagen, Agenturen und sonstigen Dritten. Dabei kommen ihm seine journalistischen Erfahrungen und Kontakte im Bereich der Kulturbranche stark zugute. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt berät Literaturagenturen und Autorenverbände.
Der Kanzleiname Medi:res entlehnt sich aus den Wortbausteinen „Medi-zinrecht", „Medi-enrecht" und „Medi-ation". Dabei ist der Name der Kanzlei Programm. Denn die Kanzlei streitet für die Sache – für Ihre Sache (res [lateinisch]: die Sache).
Schwerpunkt der Arbeit und verbindendes Kriterium der gesamten anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei ist dabei stets der Gedanke der Konfliktlösung infolge Mediation. Es wird nicht über die Köpfe der Konfliktparteien hinweg entschieden, sondern Sie nehmen persönlich Einfluss auf die Lösung des Konflikts. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt lotet für Sie im Vorfeld die Möglichkeiten einvernehmlicher Konfliktlösung stets aus und rät erst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten zu einem streitigen Verfahren.
Rechtsanwalt Kiwitt bildet sich regelmäßig nach Absolvierung der jeweiligen theoretischen Fachanwaltslehrgänge in den für den nach der Fachanwaltsordnung vorgesehenen Fortbildungen im Medizinrecht sowie im Urheber- und Medienrecht weiter und verfügt somit in diesen beiden Bereichen über überdurchschnittliches Wissen.
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