Sie benötigen eine Immobilienbewertung
Darauf sollten Sie achten!
Die Verkehrswertermittlung von Immobilien ist gesetzlich geregelt. Grundlage bildet der §194 BauGB und die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Dabei kommt es nicht nur auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften an, ein Gutachten muss für den Fachmann nachvollziehbar und den Laien verständlich sein.
Gerichte, Behörden oder Finanzämtern stellen hohe Ansprüche an Verkehrswertgutachten. Das Gesetz sieht diese hohen Ansprüche bei zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 als erfüllt an, weil diese durch ihre berufliche Ausbildung und jahrelange Tätigkeit, Gutachtennachweise sowie jährlichen Fortbildungen regelmäßig durch ihre Zertifizierungsstellen geprüft werden.
Ihr Ansprechpartner in Köln, Wolfram Wiedenbeck, ist zertifizierter Bau-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-ZERT/SV980). Seit Jahren ist er ausschließlich als Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig und schreibt mehr als 50 Gutachten im Jahr.
Ob Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Verwaltung, was Sie wirklich brauchen ist ein an Ihrem Wertermittlungszweck orientierte Wertermittlung.
Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet sein und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein.
Ein solches Wertgutachten zur Ermittlung des Verkehrswert können Sie von uns bekommen.
Über uns
Der Begriff Sachverständiger ist nicht geschützt, achten Sie daher auf die Qualifikation des Sachverständigen und auf die Qualität seiner Gutachten.
Ich bin zertifizierter Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch IQ-ZERT nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie DEKRA geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D2) und Mitglied im BDSF e.V. (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.). Darüber hinaus verfüge ich über 24 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwelt und bewerte seitdem ich Grundstücke, Häuser, Wohnungen und gewerbliche Anlagen. Seit Jahren bin ich ausschließlich als Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig und schreibe mehr als 50 Gutachten im Jahr.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB müssen gerichtsfest sein und den Ansprüchen der Finanzämter standhalten. Der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden stellen an die Gutachten heute besonders hohe Anforderungen. Bei zertifizierten Sachverständigen wird die Einhaltung dieser Anforderungen aufgrund der besonderen Qualifikation von den Behörden unterstellt.
Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Andernfalls haben diese Gutachten keinen Bestand und im günstigsten Fall benötigen Sie ein neues, zweites Gutachten; im schlimmsten Fall können Sie kein neues Gutachten vorlegen.
Vergleichen Sie verschiedene Angebote nicht nach dem Preis, sondern nach der Qualifikation des Sachverständigen und Qualität der Gutachten.
Ihre Rechtsanwälte in Nürnberg
Die Nürnberger Anwälte decken mit ihren Kompetenzen ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab. Jeder unserer Fachanwälte befasst sich mit einem Schwerpunkt: Herr Goßler von KGH Nürnberg ist einer der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er tritt für die KGH Anwaltskanzlei Nürnberg bei Streitfragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere im Falle von Kündigungen auf.
Bernd Kreuzer, Stefan Böhmer und Oliver Stigler sind in der KGH Anwaltskanzlei die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht. Bei Scheidung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Unterhalt sowie Versorgungsausgleich sind sie Ihre kompetenten Ansprechpartner.
Carl-Peter Horlamus als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät er unter anderem Bauherren und Unternehmen bei der Gestaltung von Bauverträgen und Vergaberechten nach VOB. Zusätzlich unterstützt Sie der KGH Fachanwalt aus Nürnberg bei Baumängeln und der Durchsetzung von Vergütungen. Des Weiteren steht er Ihnen als Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bei gesellschaftlichen Themen wie Gründungen von Gesellschaften, Ausscheiden, Auflösung, Restrukturierung und Sanierung zur Seite.