Herzlich willkommen bei Ihren Steuerberatern der HSP STEUER Sell & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Herz. Stärke. Partnerschaft.
Die eigenständigen Kanzleien der HSP STEUER GRUPPE gehören zu den modernsten des Landes. Sie vereinen die Qualifikation, Fachkompetenz und Persönlichkeit der einzelnen Steuerberater mit hochwertigen Qualitätssicherungsprozessen und modernster Infrastruktur und bieten Steuerberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen auf höchstem Niveau.
Die HSP GRUPPE ist eine Kooperation aus eigenständigen, also rechtlich selbstständigen Steuerkanzleien, Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Mandatsverhältnisse werden mit der jeweiligen Kanzlei und nicht mit dem Kooperationsverbund geschlossen. Die Mitgliedskanzleien der HSP GRUPPE kooperieren u. a. in den Bereichen IT, Datenschutz und Datensicherheit, Personalmanagement, Marketing, fachlicher Austausch und gemeinsame Fachveranstaltungen, Qualitätssicherung sowie wechselseitiger fachlicher Unterstützung bei Bedarf und vorheriger Zustimmung des Rat suchenden Mandanten. Zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist eine wechselseitige Einsichtnahme in Daten ohne Einwilligung des Mandanten technisch ausgeschlossen. Unsere Mandanten profitieren jedoch von der breiten Wissensbasis in den vorgenannten Bereichen.
Wir setzen uns für Sie ein –
die Rechtsanwälte Weimann & Meyer
Seit fast 15 Jahren vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind folgende Rechtsgebiete:
Familienrecht und Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in Trennungs-, Scheidungs- sowie Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Testamentenund Vorsorgevollmachten sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel bei der Geltendmachung von Erb- oder Pflichtteilsrechten.
Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren
Bei Verkehrsunfällen sorgen wir für eine zügige und umfassende Regulierung der entstandenen Schäden durch die gegnerische Versicherung. Bei Körperverletzungen machen wir ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie geltend. Wir vertreten Sie auch gerne in Bußgeldverfahren, insbesondere bei einem drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug (MPU).
Strafrecht und Jugendstrafrecht
Bei Konflikten mit Strafgesetzen stehen wir Ihnen – auch als Pflichtverteidiger – vor Gericht bei. Herr Rechtsanwalt Meyer – als Fachanwalt für Strafrecht – unterstützt Sie bei polizeilichen Ladungen, Ermittlungsverfahren, staatsanwaltschaftlichen Anklagen, Straf- oder Haftbefehlen, unter anderem bei Körperverletzungsdelikten, Wirtschaftsstraftaten wie Betrug, Steuerhinterziehung, Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht, Sexualstraftaten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Opferschutz und Opferrecht
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, macht Herr Rechtsanwalt Meyer Ihre Rechte als Verletzter geltend, verhilft Ihnen zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld und begleitet Sie im Nebenklageverfahren gegen den Täter. Bei erheblichen Verletzungsfolgen besteht die Möglichkeit, Herrn Rechtsanwalt Meyer als Beistand zu bestellen.
Arbeitsrecht, Mietrecht, Gewerbemietrecht, Inkassoangelegenheiten
Wir beraten und vertreten Sie ebenfalls gerne in arbeitsrechtlichen sowie mietrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Abmahnungen oder Kündigungen. Bei offenen Forderungen betreiben wir für Sie das Mahnverfahren – wenn nötig bis zur Zwangsvollstreckung.
Bitte kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
24-Stunden-Notruf bei Festnahme oder Durchsuchung: 0177 7402199