Kfz Gutachten bei Haftpflichtschäden
Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls, so...
KfzGutachten bei Haftpflichtschäden
Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls, sondern der Geschädigte sind.
Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer ist verpflichtet, den gesamten Schaden, der Ihnen entstanden ist, zu ersetzen.
Auch die Kosten für das Unfallgutachten ( Schadengutachten ) werden vom Verursacher bzw. dessen Versicherer übernommen.
Sie können als Geschädigter den Unfallgutachter Ihres Vertrauens mit der Erstellung des Schadensgutachtens ( Unfall Gutachten ) beauftragen.
KfzGutachten bei Kaskoschäden
Sollten Sie für den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verantwortlich sein, liegt ein Kaskoschaden vor.
Wird Ihr Kraftfahrzeug gestohlen oder durch Sturm, Hagel, Brand, Wild, Überschwemmung oder durch ein anderes, in Ihrer Versicherung inbegriffenes Ereignis beschädigt, handelt es sich ebenfalls um einen Kaskoschaden.
Gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
In der Regel müssen Sie (wie im Vertrag geregelt) als Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung tragen.
Zur Erstellung des Unfallgutachtens bestellt die Versicherung meist ihren eigenen Unfallgutachter. Auf Wunsch erstellen auch wir Ihnen ein Kaskogutachten. Dies sollte allerdings immer mit dem jeweiligen Versicherer abgesprochen werden, um zu klären, ob die Versicherung die Kosten zur Kfz-Gutachten Erstellung übernimmt.
Wenn Sie mit dem von der Versicherung erstellten Schadengutachten nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Sprechen Sie uns an! In den meisten Fällen reicht eine kostengünstige Überprüfung des vorhandenen Gutachtens in Verbindung mit einer Stellungnahme.
Kurzgutachten
Der Geschädigte ist schadensminderungspflichtig. Das bedeutet, dass der Geschädigte den vorhandenen Schaden nicht unwillkürlich in die Höhe treiben darf. Die Rechtsprechung sagt, dass Schäden unter einem Schaden von ca. 750,00 € incl. MwSt. mit einem Kostenvoranschlag oder einem sogenannte Kurzgutachten abgewickelt werden müssen. Wir sind gerne bereit, bei Bagatellschäden ein Kurzgutachten zu erstellen.
Kaufbegleitung
Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen und wünschen sich einen Berater, der Sie bei der Besichtigung des Fahrzeugs begleitet und Sie bei der Kaufentscheidung unterstützt? Mit dem Kfz-Sachverständiger Kavrik haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen beim Kauf eines Gebrauchtwagens beratend zur Seite stehtuer Text
Wertgutachten
Wir ermitteln den Wert klassischer Fahrzeuge mit Berücksichtigung von Marktwert, optischen und technischen Zustand, Originalität und Restaurierungen. So sind Sie auch beim Kauf oder Verkauf optimal informiert. Aber auch für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist ein Gutachten über die Originalität notwendig. Sie wollen wissen, ob Ihr Oldtimer die notwendigen Kriterien erfüllt? Vereinbaren Sie einen Termin, gerne beraten wir Sie persönlich!
Wiederaufbaugutachten
Ein Wiederaufbaugutachten soll nach einer kompletten Restaurierung den „wahren Wert“ Ihres Oldtimers dokumentieren, d.h. wir ermitteln nicht nur den Marktwert, sondern bewerten auch die Kosten für den Wiederaufbau, wie benötigte Ersatzteile, Restaurierungszeiten und der Anschaffungswert eines zu restaurierenden Oldtimers.
Leasingfahrzeugbewertung
Ihr Leasingfahrzeug steht kurz vor dem Rückgabetermin? Gerne erstellen wir für Sie ein objektives und detailliertes Zustandsprotokoll: Unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung werden eventuell vorliegende Schäden begutachtet und bewertet. Übliche Gebrauchsspuren werden von tatsächlichen Schäden abgegrenzt.
Häufig können kleine Mängel durch Einsatz eines professionellen Auto-Aufbereiters mit geringem finanziellem Aufwand beseitigt werden und so in Ihrem Interesse ein höherer Restwert erzielt werden. In diesem Fall können wir Ihnen durch entsprechende Hinweise auf die betreffenden Mängel behilflich sein.
Rechnungsprüfung
Natürlich müssen Sie nicht jede Rechnung, die Sie von Ihrer Werkstatt erhalten, von einem professionellen Kfz-Sachverständigen kontrollieren lassen. Leider kommt es allerdings immer häufiger vor, dass Rechnungen überzogen oder Reparaturen nicht sach- und fachgerecht durchgeführt werden. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, eine professionelle Rechnungsprüfung in Auftrag zu geben. Als unabhängiger und erfahrener Kfz-Gutachter schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen die Rechnung an. Im Zuge der Rechnungsprüfung vergleichen wir die aufgeführten Posten mit den erbrachten Reparaturleistungen.