Buchhaltung
Für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist eine exakte Sammlung und Ordnung aller Belege und Unterlagen Ihres Unternehmens unabdingbar.
Unser Leistungen sind:
- Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle
- EDV-mäßige Verarbeitung
- Abstimmung der Buchhaltung
- Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
- kurzfristige Erfolgsrechnungen
- Beratung zur Einrichtung und Organisation des Rechnungswesens (auch für Mandanten, die Ihre Buchführung ganz oder teilweise selbst führen)
- bei Bedarf: Einrichtung einer Kostenrechnung
Steuerberatung
Wir beraten Sie individuell, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und nach Ihren Wünschen.
Unsere Leistungen sind:
- Erstellung laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung
- Erstellung Jahresabschlüsse:
* Handelsbilanz
* Steuerbilanz
* Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Freiberufler, Selbständige, Unternehmen, Kapitalgesellschaften
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden in allen steuerlichen Angelegenheiten, bei Betriebsprüfungen und bei Steuerstrafverfahren
- Vertretung vor Finanzgerichten (Finanzgericht, BFH)
- Beratung in Sachen:
* Existenzgründung
* Umwandlung
* Sanierung
* Liquidation
* optimale Rechtsform aus steuerlicher Sicht
* Steuerfragen in Erbschaftsangelegenheiten
* Unternehmensnachfolge
- Steuerplanung und Steuerstrategie
- Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und je nach Größe und Umfang des Unternehmens modifiziert zur Steuerbilanz.
Für kleinere Unternehmen erstellen wir für Sie nach steuerlichen Vorschriften eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Coaching
Beratung - Coaching - Konzepte - Seminare für Existenzgründer
Gründungsberatung
Kompetente Beratung mit innovativen Ideen und individuellen Konzepten ist eine optimale Grundlage für Ihren Start in die Selbständigkeit bzw. Unternehmensgründung.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es wichtig ist, vor Aktivitäten bei Banken und Behörden zuerst den Steuerberater aufzusuchen und um Rat zu fragen.
Unternehmensberatung
Wir beraten Sie neben steuerlichen Aspekten auch in betriebswirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Unternehmensnachfolge
Haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Unternehmensnachfolge gemacht?
Wir sind Ihnen gern dabei behilflich, mit Ihnen eine individuelle, für Sie passende Lösung zu erarbeiten.
Sachverständiger, Garten und Landschaftsbau Memmingen u. Deutschland
Notwendigkeit des Sachverständigen im Bereich Garten- und Landschaftsbaus Das statistische Bundesamt weist alleine im Jahr 2012 an Landgerichten in erster Instanz 28.577 erledigte Verfahren aus, bei den Oberlandesgerichten sind es immerhin noch 4.401 Verfahren die in diesem Jahr erledigt werden konnten diesen gesamt 32.978 abgeschlossenen Verfahren an LG / OLG steht die immense Zahl von ca. 120.000 beantragten Verfahren bei deutschen Gerichten in Bausachen pro Jahr gegenüber, 2007 waren es noch ca. 80.000 Verfahren. Bei diesen Verfahren handelt es sich häufig um Streitigkeiten zu Mängeln- und Schadensersatzansprüchen in der Ausführung vor oder nach der Abnahme, zu Vergütungen, Nachträgen und Massenmehrungen bei unklarer oder sogar unvollständiger Leistungsbeschreibung in der Beauftragung oder bei Behinderungen und Bauablaufstörungen...und vielem mehr. Diese Zahlen zeigen auf, das in unserem hoch technisierten, komplexen und arbeitsteiligen Alltag der beruflich, eng spezialisierte Bürger deshalb kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von unabhängigen Sachverständigen auskommt. Sei es um im Vorfeld zu beraten oder während eines laufenden Projektes, diesen zu begleiten und unabhängig zu überwachen. Oder wenn der Schaden schon eingetreten ist als unabhängiger Sachverständiger / Gutachter oder Mediator hinzu zu kommen. Wichtig ist dabei sicherlich, Sachverständige / Berater zu wählen, die unabhängig von Einflüssen aus eigenen Firmeninteressen, wie z.B. durch Bindung an Franchise-Unternehmen bei verschiedensten Produkten, die bestmögliche Entscheidung für das betreffende Projekt treffen können. Sachverständige aus den speziellen Fachgebieten wie Garten u. Landschaftsbau können durch das entsprechende Wissen, auch als Moderatoren in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren eingesetzt werden. Durch das Fachwissen und die Unabhängigkeit von den Streitparteien sind hier große Möglichkeiten offen, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und Kosten, Zeit und Aufwand für alle Beteiligten einzusparen. Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen für alle Beteiligten suchen, gerne stehe ich Ihnen von Memmingen aus Deutschland weit als Berater bei, treten Sie mit mir in Kontakt um die Rahmenbedingungen zu erörtern.
Als anerkannte und geprüfte Sachverständige für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung und Datenschutz, erstellt Regina Mühlich außerdem Gutachten für betriebliche, private und gerichtliche Fragestellungen.
Dienstleistungen Sachverständigenbüro:
Abnahme von IT-Projekten
Gerichts-, Privat- und Versicherungsgutachten
Überprüfung von Lasten- und Pflichtenheft
Bewerber Asssessment und
Projektmanagement.
Weitere Informationen finden Sie auf der Partnerseite: Sachverständigenbüro Mühlich
Haben Sie Fragen oder Bedarf an einem Gutachten? Gerne steht Ihnen Regina Mühlich in einem unverbindlichen und persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Kurz zusammengefasst umfasst das Verkehrsrecht alle Probleme, die sich im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen und Führerschein bzw. Fahrerlaubnis ergeben. Unser Bestreben ist es, unsere Mandanten bei ihren verkehrsrechtlichen Fragestellungen und Problemen umfassend und bestmöglich zu beraten und zu unterstützen.
Das Verkehrsrecht untergliedert sich in die Bereiche Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht/Verkehrsstrafrecht und Führerscheinverwaltungsrecht.
Verkehrsstrafrecht
Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder gar Anklageschrift – unliebsame Post von einer Bußgeldstelle oder vom Amtsgericht will keiner gerne haben. Gleichwohl begehen Verkehrsteilnehmer in dem Massenphänomen „Straßenverkehr“ in einer Vielzahl von Fällen Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafrechtsvorschriften. Die Folgen reichen von Bußgeld über Punkte nach dem Mehrfachtätersystem über Fahrverbot im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Bereich bis hin zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, verbunden mit Nebenfolgen wie Entziehung der Fahrerlaubnis, im strafrechtlichen Bereich.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen als Betroffener in einer derartigen Situation die notwendige sachkundige Unterstützung und Hilfestellung zu geben und die Verhängung vorgenannter Sanktionen im besten Fall abzuwehren, oder jedenfalls abzumildern.
Verkehrszivilrecht
Ein Teil des Verkehrszivilrechts befasst sich mit den Ansprüchen der Geschädigten eines Verkehrsunfalls. Aus einem Verkehrsunfall können sich die unterschiedlichsten Schadenspositionen ergeben. „Übliche“ und bekannte Schadenspositionen sind z.B. der Fahrzeugschaden und Gutachterkosten. In Betracht kommen aber auch weniger bekannte und für den Laien kaum bezifferbare Ansprüche wie beispielsweise die Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, entgangener Gewinn oder gar Haushaltsführungsschaden. An einer Regulierung unter Beachtung des „Quotenvorrechts“ scheitern nicht nur Nichtjuristen. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter vollständig und umfassend geltend zu machen.
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist gut beraten, die Regulierung nicht der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu überlassen, sondern die Regulierung selbst in die Hand zu nehmen. Die gegnerische Haftpflicht hat die erforderlichen Gebühren für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts und eines eigenen Gutachters zu übernehmen, sofern und soweit der Geschädigte den Unfall nicht verursacht hat. Dieser Umstand ist leider kaum bekannt.
Nur durch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes, am besten unmittelbar nach dem Unfall, der gemeinsam mit dem Geschädigten die Regulierung steuert, lässt sich eine Waffengleichheit zur gegnerischen Haftpflichtversicherung herstellen. Dies gilt auch und gerade in den Fällen, in denen die Haftung nicht streitig ist, da auch in diesen Fällen das Bestreben der Haftpflichtversicherer vorhanden ist, die Regulierung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand durchzuführen. In Regulierungen, in denen der Geschädigte anwaltlich vertreten ist, werden durchschnittlich nicht unerheblich höhere Beträge von den Versicherern gezahlt.
Ein weiterer Teil des Verkehrszivilrechts umfasst sämtliche rechtliche Fragen aus den unterschiedlichen Vertragstypen, die im Zusammenhang mit einem Kfz abgeschlossen werden, beispielsweise Kaufvertrag, Finanzierung, Reparatur.
Verkehrsversicherungsrecht
Das „Verkehrsversicherungsrecht“ befasst sich mit rechtlichen Fragen zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie zur Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko). In diesen Bereich gehören beispielsweise Fallgestaltungen, in denen die eigene Versicherung keine Leistungen erbringen oder gegenüber dem Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen will. Unter diesen Teil des Verkehrsrechts fallen auch Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrsrechtschutzversicherung. Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung vom Betroffenen unterhalten wird, stellt sich in manchen Situationen die Frage, ob diese für einen bestimmten Sachverhalt eintrittspflichtig ist.
Führerscheinverwaltungsrecht
Das Führerscheinverwaltungsrecht regelt die (Neu)Erteilung sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörden. Zentraler Begriff des Fahrerlaubnisrechts ist die „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Unliebsame Post von der Fahrerlaubnisbehörde droht, wenn das Punktekonto in Flensburg anschwillt. Wird ein Punktestand von 8 Punkten erreicht, ist der Fahrerlaubnisinhaber ungeeignet im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Zur Vermeidung einer Entziehung kann die Überprüfung vorhergehender Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt sein. Ungemach seitens der Fahrerlaubnisbehörden kann beispielsweise auch dann ins Haus stehen, wenn diese von Alkohol- oder Drogenkonsum eines Fahrerlaubnisinhabers Kenntnis erlangt oder meint, dass Anhaltspunkte hierfür vorliegen, und auf dieser Grundlage Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen annimmt oder jedenfalls Maßnahmen zur Überprüfung anordnet. Wir beraten Sie zur Rechtslage, erörtern mit Ihnen mögliche und nötige Verteidigungsmaßnahmen und begleiten Sie in behördlichen Verfahren sowie in gerichtlichen Verfahren sowohl des einstweiligen („vorläufigen“) Rechtsschutzes als auch in Hauptsacheverfahren.
Ihr Partner für die Korrespondenz auf Chinesisch. Unabhängig davon, ob Sie Korrespondenz nach China zu erledigen haben, oder in einer Behörde eine Sprachassistenz benötigen, - ich bin Ihr zuverlässiger Partner und arbeite zu fairen Konditionen. Sprachmittlung für Unternehmen Die Welt ist in Bewegung und die Märkte vernetzen sich. Um neue Märkte zu erschließen, müssen Barrieren überwunden werden. Dazu zählt auch die Kommunikation in einer fremden Sprache mit dem Bewusstsein für die fremde Kultur. Ich weiß, dass Ihr Engagement in China nicht einfach ist und Flexibilität, Mut und Einsatz erfordert. Ich kann Sie dabei unterstützen, so wie es Ihren Bedürfnissen entspricht. Sprachmittlung für Privat Im privaten Bereich spielen Ausdruck und Intention eine besondere Rolle. Verlassen Sie sich darauf, dass in Ihrer privaten Korrespondenz Gefühle, Zwischentöne und Aussagekraft Ihrer Inhalte adäquat übersetzt werden. Private Anliegen sind Vertrauenssache. Ich bürge deshalb auch hier für absolute Diskretion. Übersetzen/Lektorat Ich kann auf dieser Web-Seite keine verbindlichen Angaben zu meinen Preisen machen, da für die Übersetzung von Dokumenten, das Lektorat bzw. die Korrektur Ihrer Texte immer individuelle Preise sind und sich Texte nach dem Schwierigkeitsgrad unterscheiden. Sie können mir aber gerne ihren Ausgangstext per e-Mail zuschicken und ich erstelle Ihnen umgehend ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihren speziellen Auftrag. Dolmetschen Aufträge zum Dolmetschen werden gerne angenommen. Wenden Sie sich daher bitte direkt an mich, um Details zu besprechen.
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Unser Profil
Ziel unserer Tätigkeit ist es, Sie als dauerhaften Partner zu gewinnen, dem wir im Laufe seines Lebens sowohl im verbraucherrechtlichen als auch unternehmerischen sowie privaten Bereich jederzeit hilfreich zur Seite stehen.
Im Vordergrund steht dabei, das für Sie wirtschaftlich und praktisch sinnvollste Ergebnis zu erreichen. Hierfür stellen wir Ihnen unsere weitreichenden beruflichen und persönlichen Erfahrungen zur Verfügung. Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, werden wir alles unternehmen, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Nach umfassender Information über die zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen, insbesondere unter Berücksichtigung der dabei entstehenden Kosten, entscheiden jedoch immer Sie, wie weiter verfahren werden soll.
Schwerpunktmäßig sind wir auf folgenden Gebieten tätig:
• Allgemeines Zivilrecht • Arbeitsrecht • Bank- und Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Internetrecht • Kaufrecht
• Miet- und Pachtrecht •.Reiserecht • Verkehrsrecht: Verkehrszivilrecht/Unfallregulierungen, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht •.Werkvertragsrecht
Wir setzen uns als Rechtsanwälte seit Jahren erfolgreich für Verbraucher ein, die beim Erwerb einer Kapitalanlage nicht anleger – und anlagegerecht beraten wurden. Selbstverständlich sind wir auch in Fällen behilflich, in welchen eine gerichtliche Durchsetzung kaum erfolgversprechend ist und der Schwerpunkt stattdessen auf der Erzielung einer außergerichtlichen Lösung liegt.
Für Unfallschadensabwicklungen bieten wir Ihnen ein bewährtes Konzept, mit dem sichergestellt ist, dass Sie restlos erhalten, was Ihnen zusteht.
Unternehmen steht ein gesonderter Servicebereich zur Verfügung.
Unser Kanzleiprofil
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin im Bereich IT-Recht / Medienrecht / Gewerblicher Rechtsschutz in Würzburg oder Ansbach? Sie suchen spezialisierte Rechtsanwälte, die Sie bundesweit in den Bereichen IT-Recht, Medienrecht oder Gewerblicher Rechtsschutz beraten oder vertreten? Dann sind Sie bei uns richtig.
Sind wir die richtige Kanzlei für Ihr Unternehmen?
Wir sind fest davon überzeugt, dass nicht jeder Anwalt zu jedem Mandanten passt. Entsprechend sind auch wir bei der Auswahl der Mandate, die wir annehmen, sehr wählerisch. Was sich auf den ersten Blick vielleicht hochnäsig anhören mag, ist aber allein der Tatsache geschuldet, dass wir ausschließlich auf stetigen und gesunden Wachstum Wert legen und deswegen sorgsam auf unser Zeitmanagement achten müssen/wollen. Eine Vergrößerung unserer Kanzlei unter Vernachlässigung der Beratungsqualität kommt für uns nicht in Frage!
Selbstverständlich halten wir Wachstum dem Grunde nach für etwas Gutes; nichtsdestotrotz sind wir davon überzeugt, dass unsere Mandanten die persönliche Betreuung der „Chefs“ verdient haben.
Entsprechend arbeiten wir aus unserer Sicht am besten mit kleinen Startups sowie kleineren und mittelgroßen mittelständischen Unternehmen zusammen, bei denen die Entscheidungswege ebenso schnell und effektiv gestaltet sind wie bei uns selbst.
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Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir bieten Ihnen neben unseren Tätigkeiten in den Bereichen Privatdetekteiund Wirtschaftsdetektei, auch Sicherheitsdienstleistungen wie z.B. Objektschutz, Veranstaltungsschutz , Alarmverfolgung, Einbruchsprävention und Home Protection an. Auf unserer Internetseite geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich einen Eindruck von unseren Dienstleistungen zu machen.