Viele Leute fragen sich im Moment, ob und wie sie ihren Urlaub antreten können. Wann werden welche Grenzen geöffnet, kann man fliegen, was ist mit den bereits gebuchten und bezahlten Reisen? Täglich gibt es neue Informationen. Das sind Ihre Rechte, wenn Sie wegen Corona stornieren wollen.
Stornomöglichkeiten
In weiten Teilen Deutschlands dürfen Sie seit dem 15. Mai 2020 wieder reisen.Viele haben bereits vor Corona einen Urlaub gebucht und haben jetzt große Bedenken, die Reise anzutreten. Wenn die Unterkunft wieder geöffnet hat, haben Sie allerdings kein Rücktrittsrecht. Kommt der Veranstalter nicht aus Kulanz auf Sie zu, nützt auch eine Reiserücktrittsversicherung nichts. Auch wenn Sie nicht alle Angebote des Hotels wie Schwimmbad, Wellness oder Sauna nutzen können, müssen Sie den regulären Preis zahlen. Lediglich bei einer unerwarteten schweren Erkrankung, für die Sie ein ärztliches Attest brauchen, greift diese Versicherung. Diese Krankheit muss erst nach Abschluß ausgebrochen sein.
Viele Reiserücktrittsversicherungen enthalten Klauseln, die Krankheiten ausschließen, die die WHO als Pandemie eingestuft hat. Seit 11. März 2020 gilt dies auch für Covid-19. Wegen Corona stornieren wäre dann somit nicht möglich.
Auch wenn die Bundesregierung eine Reisewarnung ausspricht, greift die Versicherung nicht. Auch die Angst vor Ansteckung reicht dazu nicht aus.
Falls die Infektionszahlen in Ihrem Urlaubsgebiet wieder steigen, kann der Tourismus dort wieder eingeschränkt oder sogar verboten werden. Dann darf der Vermieter bzw. der Hotelier keine Übernachtungsmöglichkeiten mehr anbieten. In diesem Fall bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Manche Reiseveranstalter bieten ihren Kunden für ausgefallene Reise einen Gutschein an. Dieser kann zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Wenn die Reise ausfällt, haben Sie das Recht, dass Ihnen der volle Reisepreis zurückgezahlt wird.
Diese Gutscheine sollen die Reiseveranstalter gegen eine eventuelle Insolvenz schützen. Sie gelten mindestens 12 Monate. Wenn man sie innerhalb dieses Zeitraums nicht einlöst, bekommt man sein Geld erstattet. Die Gutscheine sollten auf andere Personen übertragbar sein.
Allerdings würden Sie bei einer eventuellen Insolvenz des Veranstalters Ihr Geld verlieren.
Bei Pauschalreisen ist eine Stornierung leichter möglich. Wenn eine weltweite Reisewarnung von der Bundesregierung ausgesprochen wurde, gilt dies als „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand". Dann kann man eine Reise wegen Corona stornieren. Bereits erfolgte Anzahlungen werden zurückerstattet.
Wenn die Reise nicht unmittelbar bevorsteht, hat man kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Man muss die aktuelle Lage abwarten. Bei Kreuzfahrten gelten die gleichen Rechte wie bei Pauschalreisen.
Wenn Sie bei einem Online-Portal oder direkt im Ausland gebucht haben, müssen Sie nachlesen, ob es bei den Buchungsbedingungen Regelungen zum anwendbaren Recht gibt. In vielen EU-Ländern legen die Hotelbetreiber selbst fest, welche Stornomöglichkeiten sie zulassen. Zugrunde liegen die AGB der Hotelbesitzer. Betroffene Urlauber sollten sich deshalb gleich an sie wenden. Und in einem Streitfall hilft der Rechtsanwalt!
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