Seit Beginn des Jahres 2021 ist das Erbschaftssteuergesetz erneut überarbeitet. Die Freibeträge für die Inhaber der Steuerklasse II sowie III wurden auf nunmehr 20.000 € angehoben. Allerdings beträgt der Steuersatz jetzt 30%. Auch bei dem Vererben von Immobilien gibt es wichtige Änderungen. Ob die neue Erbschaftssteuer für Sie Vor- oder Nachtt...