Noch hat jedes Bundesland eigene Vorschriften, die den Umgang mit den Corona-Auflagen regeln. Jedes Land entscheidet für sich selbst, wie es seine Bewohner am besten vor einer Infektion schützen kann. Allerdings gibt es mittlerweile für jedes Bundesland einen eigenen Bußgeldkatalog, wenn man gegen Corona-Auflagen verstößt. Zugrunde liegt das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Verstöße gegen die Maskenpflicht
Das Tragen der Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln wird anscheinend immer lockerer gehandhabt. Jede Person, die sich nicht an die Vorschriften hält, muss aktiv von Seiten der Betreiber des öffentlichen Dienstes angesprochen werden. Wer gegen diese Corona-Auflagen verstößt, muss ab sofort mit einem Bußgeld zwischen 100 und 150€ rechnen.
Großveranstaltungen sind offiziell bis 1. November 2020 verboten. Deshalb fallen hier die Strafen auch deutlich höher aus. Bis zu 20.000€ kann es für einen Veranstalter kosten, wenn er gegen diese Corona-Auflagen verstößt. Derjenige, der eine solche Veranstaltung besucht, muss mit 100 bis 400€ Bußgeld rechnen.
Werden in der Öffentlichkeit die Abstandsregeln nicht eingehalten, so werden auch hier 100 bis 400€ fällig. Die gleiche Summe muss ein Restaurant-Besitzer zahlen, wenn er die Abstandsregeln nicht einhält oder mehr als die erlaubte Gästeanzahl bewirtet.
Nicht umgesetztes Hygiene-Konzept
Wenn ein Geschäftsführer oder Betriebsinhaber sein Hygiene-Konzept nicht umsetzt oder erst gar keines hat, so muss er bis zu 3000€ Strafe zahlen.
Wird in einem Restaurant die Datenerhebung bzw. die Dokumentation nicht richtig durchgeführt, so kann dies zwischen 500 und 2000€ kosten. Auch Gäste, die falsche Angaben machen, müssen jetzt mit bis zu 1000€ Strafe rechnen.
Wenn weder das Hygiene-Konzept noch die Abstandsregeln umgesetzt werden, dann erwarten einem bis zu 1500€ Bußgeld.
Quarantäne-Verstösse
Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt und sich nicht an die häusliche Quarantäne hält, muss zwischen 500 und 3000€ zahlen, wenn er sich nicht umgehend bei der zuständigen Behörde meldet. Außerdem ist er verpflichtet, ohne Umwege nach Hause zu fahren und sich dort einzuschließen, bis der zweite Test auch ein negatives Ergebnis vorweist. Er darf auch nicht einkaufen fahren, dies müssen Dritte für ihn tun. Deshalb wäre es sinnvoll, auf Reisen in ein Risikogebiet zu verzichten.
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